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HypnoERZ - Hypnosetherapie ERZgebirge


AGBs

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

HypnoERZ - Hypnosetherapie ERZgebirge



1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie sowie dem Patienten/Klienten als Behandlungsvertrag auf dem Anamnesebogen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


1.2 Rechtliche Grundlagen des Behandlungsvertrages sind die §§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach kommt der Behandlungsvertrag zustande, wenn ein Patient das generelle Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie, annimmt und sich an die Heilpraktikerin für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnostik und Behandlung wendet. Dies schließt auch eine mündliche Terminvergabe beim Erstkontakt, Telefon- oder Videobehandlung ein.


1.3 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt, einen Behandlung oder einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Andere Gründe können sein:  Wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnte. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive der bereits erbrachten Behandlung erhalten. 


2. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages 


2.1 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie, zur Aufklärung, Beratung, Diagnostik und Therapie des Patienten anwendet. 


2.2 Vor Beginn der Behandlung informiert und berät die Heilpraktikerin für Psychotherapie den Patienten über die wirtschaftlichen und fachlichen Vor- und Nachteile bzgl. ihrer Therapiemethoden und klärt über datenschutzrechtliche Vorgaben auf. 

Die Heilpraktikerin für Psychotherapie entscheidet über das anzuwendenden Diagnoseverfahren und bespricht gemeinsam mit dem Patienten/Klienten die Therapiemethoden. Bei Hypnose bedarf es der mündlichen Zustimmung durch den Patienten/Klienten.


2.3 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist nicht zum Therapieerfolg verpflichtet und gibt kein Heilversprechen ab. 


2.4 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie nimmt keine Krankschreibungen vor, sie kann jedoch psychotherapeutische Sitzungen auf Anforderung durch den Probanden bestätigen. Laut Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz des Freistaates Sachsen gilt "Die Empfehlung zur Anwendung bzw. Verordnung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie unterliegt daher keinen arzneimittelrechtlichen Beschränkungen.  Sie kann auch im Rahmen Ihrer Spezialisierung über frei verkäufliche NEM (Nahrungsergänzungsmittel) aufklären. Näheres ist unter der Rubrik Gesetzliche Hinweise zu entnehmen.


3. Mitwirkung des Patienten 

Der Patient ist zu einer aktiven Mitwirkung an der durchgeführten Behandlung auch außerhalb der Praxis im Alltag verpflichtet. Sofern der Patient nicht ausreichend mitwirkt, indem er für die Behandlung notwendige Informationen nicht erteilt und dadurch das Vertrauensverhältnis nicht oder nicht ausreichend aufgebaut werden kann, ist die Heilpraktikerin für Psychotherapie berechtigt, die Behandlung abzubrechen. Dies gilt auch bei der Einnahme süchtigmachender Substanzen während des Therapiezeitraumes oder anderer groben Verletzungen des Vertrauensverhältnisses.


4. Honorierung der Heilpraktikerin für Psychotherapie 


4.1 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie hat für die Inanspruchnahme ihrer Dienste Anspruch auf ein Honorar, was sich aus § 611 BGB ergibt. Es orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker sowie auch an den allgemein üblichen Preisen im Bereich der freien Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz in Deutschland und je nach Art, Dauer und Umfang der zu erbringenden Leistung, die jeweils individuell vereinbart wird. Das Honorar ist auf der Homepage unter der Rubrik Kosten einsehbar.


4.2 Eine feste Anzahl von Sozialplätzen für Menschen mit geringem Einkommen/ ALG-ll-Empfänger steht in meiner Praxis zur Verfügung. Hier gilt eine individuelle Honorarvereibarung. Eine unbedingte Anspruchsberechtigung besteht nicht. Zur Entscheidung über die Gewährung ist die Vorlage des Einkommensnachweises/ ALG-ll-Bescheides erforderlich. 


4.3 Das vereinbarte Honorar ist im Anschluss an jede Behandlung bar zu entrichten. Der Patient erhält dafür jeweils eine Quittung. Andere Vereinbarungen sind möglich, bedürfen jedoch der vorherigen Absprache und der Zustimmung beider Vertragsparteien durch schriftliche Festlegung auf dem Anamnesebogen. 


4.4 Der Patient kann auf Wunsch eine honorarpflichtige Quittung nach einer Behandlungsphase erhalten. Diese Rechnung enthält Angaben zum Namen und Anschrift des Patienten sowie den Geburtstag, den Diagnoseschlüssel nach der ICD-10-GM = amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland und die behandelnde Praxis der Heilpraktikerin für Psychotherapie, dem genauen Behandlungszeitraum der Sitzungen und die gezahlten Honorare. Eine Rechnung, die Angaben bzgl. der Diagnose(n) enthält, z.B. aus Erstattungsgründen, bedarf vorab eines mündlichen oder auch schriftlichen Auftrags des Patienten/Klienten. 


5. Honorarerstattung durch Dritte 


5.1 Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie führt keine Direktabrechnung gegenüber Dritte durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Die Höhe der Behandlungskosten richten sich immer nach dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag, unabhängig davon, wie viel durch die Kranken- oder Zusatzversicherung erstattet wird. 


5.2 Sind im Rahmen der Erstattungsangelegenheiten Auskünfte an Dritte notwendig, werden diese jeweils in Form von Bescheinigungen gegen entsprechendes Honorar an den Patienten erteilt, sofern er eine Schweigepflichtsentbindung und einen Auftrag hierzu schriftlich erteilt hat. Es werden bei Rückfragen keine Auskünfte an Dritte erteilt.


6. Vertraulichkeit der Behandlung 


6.1 Patientendaten werden von der Heilpraktikerin für Psychotherapie vertraulich behandelt. Hier gilt die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht § 630 f BGB (siehe Gesetzliche Hinweise) sowie die Einsichtnahme in die Patientenakte nach § 630 g BGB (siehe Gesetzliche Hinweise).  Auskünfte bzgl. Diagnose, Beratungen, Therapie und den persönlichen Begleitumständen bzw. den Verhältnissen des Patienten werden nur nach schriftlicher Zustimmung des Patienten erteilt. 


6.2  Sofern die Heilpraktikerin für Psychotherapie auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, die Daten des Patienten an Dritte weiterzugeben oder sich eine Auskunftspflicht auf Grund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ergibt, gilt Nr. 6.1 nicht. Weiterhin gilt Nr. 6.1 nicht gegenüber sorgeberechtigten Personen, z.B. bei Eltern von minderjährigen Kindern, oder wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie sich durch die Verwendung von Daten und/ oder Tatsachen gegen persönliche Angriffe gegen die eigene Person bzw. gegen ihre Berufsausübung entlasten kann. Gegenüber Ehegatten, Verwandten und anderen Familienangehörigen besteht keine Auskunftspflicht. 


6.3 Über die erbrachten Leistungen führt die Heilpraktikerin für Psychotherapie chronologische Aufzeichnungen (Handakten). Heilpraktiker für Psychotherapie sind gesetzlich verpflichtet, vor der Erstbehandlung eine Anamnese und einen psychophatologischen Befund zu erheben. Eine Einsichtnahme der Aufzeichnungen der Handakte steht dem Patienten zu und er kann eine elektronische Abschrift gemäß § 630 g BGB verlangen, sofern er die entstandenen Kosten vorab erstattet.


6.4 Verlangt der Patient eine Behandlungs- und Krankenepikrise wird diese kosten- und honorarpflichtig von der Heilpraktikerin für Psychotherapie aus der Handakte erstellt. Die Kosten werden nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker berechnet. Originaldokumente können in der Epikrise in Kopie beigefügt werden.


6.5 Die Handakten werden für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung nach § 630 f BGB aufbewahrt und anschließend vernichtet.


7. Gerichtsstand 


7.1 Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. 


7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Heilpraktikers für Psychotherapie. 


8. Sonstige Nebenbestimmungen aus gegebenem Anlass


8.1 Im Zuge der Pandemie um Corona bietet HypnoERZ auch Gespräche in Form von Videosprechstunde/Onlineberatung/Telefon- oder Emailberatung durch. Näheres hierzu ist unter Kosten erläutert.  Dabei wird der datenschutzkonforme Akspekt gewahrt. Der zeitliche Rahmens des Settings sollte  vorher vereinbart werden. Abgerechnet wird im Viertelstunden-Takt (15 min.).


8.2 Der Patient/Klient ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. 


9. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein, berührt dies nicht Wirksamkeit des Behandlungsvertrages/der AGB insgesamt. In diesem Fall ist die ungültige oder nichtige Bestimmung in freier Auslegung durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt. 


10 Coaching 


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Angebote der Praxis, die nicht dem Bereich der Therapie zugehörig sind, wie beispielsweise Coaching oder Lebensberatung. Dort gelten entsprechend gesonderte Preise oder Zahlungsmodalitäten.


11 Angebot 


Mein Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien und Paare, im Bereich Coaching zusätzlich an Unternehmen, öffentliche Träger und Vereine oder Betriebe. 

Bevor Sie mein Angebot in Anspruch nehmen, bitte ich Sie, sorgfältig die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zu lesen. 


12 Terminvereinbarung 

Termine sind nach vorheriger (telefonischer oder durch das Kontaktformular) Absprache als Bestellpraxis erforderlich. Patienten/Klienten können in der Regel innerhalb einer Woche einen Termine bekommen. Meistens sind in Krisensituationen auch kurzfristige Termine möglich.


Da der Heilpraktiker für Psychotherapie während einer laufenden Therapie nicht gleichzeitig ein Telefongespräch führen kann, hinterlassen Sie bitte Ihre Telefonnummer durch Anzeige auf dem  Display oder falls geschaltet, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück. Sie dürfen auch das Kontaktformular verwenden. 


13 Kosten, Terminabsagen

Die aktuellen Preise der Leistungen sowie auch die Terminabsage-Modalität bei unentschuldigtem Versäumnis der Bestellpraxis HypnoERZ entnehmen Sie bitte der Rubrik Kosten von der Website. Hingewiesen wird auf die rechtzeitige Absage (zwei Werktage, Mo-Fr). Das Recht auf ein Ausfallhonorar ergibt sich aus dem § 615 BGB und beginnt mit der Terminvergabe zwecks einem Erstkontakt, auch telefonisch.


14 Der Kontakt über WhatsappBuisness/social media/Email ist grundsätzlich bei allen allgemeinen organisatorischen Fragen möglich. Allerdings werden keine personenbezogenen Daten weder in einer Kontaktliste noch in einem Adressbuch wegen DSGVO-Konformität und Bundesdatenschutzgesetz gespeichert. Auch wird ein temporär zustandekommender Chatverlauf sofort gelöscht. 


Falls Sie weiteren Kontakt per WhatsappBuisness/social media/Email wünschen, wird ein Vertrag vor Auftragsverarbeitung nach § 6 DSGVO notwendig.

 

15 Abgrenzung psychische (seelische) und physische (körperliche) Krankheiten


Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit den angewandten Methoden keine phyischen (körperlichen) Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen in diesem Bereich vorgenommen werden.


Jeder Patient/Klient ist aufgefordert, medizinisch notwendige Behandlungen bei Bedarf in Anspruch zu nehmen, nicht zu unterbrechen oder aufzugeben. 

Die Behandlung durch die Heilpraktikerin für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ersetzt keinen Arzt oder Psychotherapeuten.

Es handelt sich bei HypnoERZ um Psychotherapie im Rahmen der Heilerlaubnis des Heilpraktikers für Psychotherapie. Weiterführende Informationen im Impressum.


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